Wichtige Hinweise zu Beratungsleistungen und Fördermitteln
1. Fördermittel: Die Beratung zu Fördermitteln erfolgt nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Richtlinien (BEG/KfW/BAFA). Da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können und die Bewilligung ausschließlich im Ermessen der prüfenden Stellen liegt, kann keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Zusage oder Auszahlung von Fördermitteln übernommen werden. Die Angaben zu Fördermitteln stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die tatsächliche Förderfähigkeit hängt von der individuellen Prüfung durch BAFA/KfW ab. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
2. Kostenschätzungen: Im Rahmen von Sanierungsfahrplänen (iSFP) oder Beratungen genannte Investitionskosten sind sorgfältig ermittelte Schätzwerte auf Basis von Datenbanken und Erfahrungswerten. Sie stellen keine verbindlichen Angebote dar. Aufgrund regionaler Preisschwankungen und der Auslastung von Handwerksbetrieben können die tatsächlichen Angebotspreise abweichen.
3. Umfang der Begutachtung: Soweit nicht anders vereinbart, basieren energetische Bewertungen auf einer zerstörungsfreien Sichtprüfung der Bausubstanz. Eine Untersuchung auf verdeckte Mängel (z. B. in Bauteilschichten), Schadstoffe oder statische Schäden ist nicht Bestandteil der energetischen Beratung, sofern dies nicht explizit beauftragt wurde.