Wichtige Hinweise zu Beratungsleistungen und Fördermitteln
1. Fördermittel: Die Beratung zu Fördermitteln erfolgt nach bestem Wissen und dem aktuellen Stand der Richtlinien des Bundes (BEG/KfW/BAFA). Da sich Förderbedingungen kurzfristig ändern können und die Bewilligung ausschließlich im Ermessen der prüfenden Behörden liegt, kann keine Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Zusage oder Auszahlung von Fördermitteln übernommen werden. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
2. Kostenschätzungen: Im Rahmen von Sanierungsfahrplänen (iSFP) oder Beratungen genannte Investitionskosten sind sorgfältig ermittelte Schätzwerte auf Basis von Datenbanken und Erfahrungswerten. Sie stellen keine verbindlichen Angebote dar. Aufgrund regionaler Preisschwankungen und der Auslastung von Handwerksbetrieben können die tatsächlichen Angebotspreise abweichen.
3. Umfang der Begutachtung: Soweit nicht anders vereinbart, basieren energetische Bewertungen auf einer zerstörungsfreien Sichtprüfung der Bausubstanz. Eine Untersuchung auf verdeckte Mängel (z. B. in Bauteilschichten), Schadstoffe oder statische Schäden ist nicht Bestandteil der energetischen Beratung, sofern nicht explizit beauftragt.